
TV Check der 100 größten Städte zu Größe, Preis und Mietkostenanteil
Anlässlich der Fußball-WM 2026
Ein exklusiver Datencheck von MediaMarktSaturn zeigt die TV-Konsumtrends in Deutschlands 100 größten Städten – von XXL Diagonalen über Durchschnittspreise bis zum Mietkostenanteil.
Die Fußball-WM 2026 steht vor der Tür. Durch die Zeitverschiebung werden die meisten Spiele hierzulande erst am späten Abend oder in der Nacht übertragen. Public Viewing fällt damit für viele Fans aus – der eigene Fernseher rückt in den Mittelpunkt. Doch wie gut ist Deutschland fürs Private Viewing gerüstet?
MediaMarktSaturn hat dazu die Verkaufsdaten des vergangenen Jahres ausgewertet – aus Online-Bestellungen und aus den Märkten in den 100 größten deutschen Städten. Die Ergebnisse zeigen deutliche regionale Unterschiede bei Bildschirmgröße, Kaufpreis und den rechnerischen Mietkosten für die TV-Fläche.
Die wichtigsten Ergebnisse des TV-Checks
- Größte Fernseher im Ruhrpott: Gelsenkirchen führt mit durchschnittlich 58,6 Zoll. Fast alle Top-Städte liegen im Ruhrgebiet oder Rheinland. Die kleinsten Fernseher stehen in Chemnitz mit 48,6 Zoll.
- Kaufpreis-Unterschied von fast 460 Euro: In Esslingen am Neckar werden im Schnitt 910 Euro für einen Fernseher ausgegeben, in Hagen nur 452 Euro.
- München zahlt die höchste TV-Miete: Der Platz für den Fernseher kostet in München rechnerisch 557 Euro Miete pro Jahr. In Chemnitz sind es nur 149 Euro.
- Mietkosten überholen Kaufpreis: In München übersteigen die kumulierten TV-Mietkosten den Kaufpreis bereits nach rund einem Jahr. In Chemnitz dauert das 3,35 Jahre.
Zur vollständigen Auswertung mit den Daten zu den einzelnen Städten: Studienseite TV-Check Deutschland
Im Ruhrpott stehen die größten Fernseher
Die durchschnittlich gekauften TV-Größen unterscheiden sich zwischen den Städten deutlich. An der Spitze steht Gelsenkirchen mit 58,6 Zoll, gefolgt von Ratingen (57,2 Zoll), Iserlohn (57 Zoll), Leverkusen (56,9 Zoll) und Bottrop (56,9 Zoll). Fast alle Top-Städte liegen im Ruhrgebiet oder Rheinland. Am unteren Ende der Skala liegen vor allem ostdeutsche Städte: Chemnitz (48,6 Zoll), Jena (48,7 Zoll) und Rostock (48,7 Zoll).
Esslingen am Neckar investiert am meisten in TV-Geräte
Beim durchschnittlichen Kaufpreis liegt Esslingen am Neckar mit rund 910 Euro deutlich vorn. Es folgen Ratingen (638 Euro), Nürnberg (635 Euro), Gelsenkirchen (612 Euro) und Köln (612 Euro). Am günstigsten kaufen Hagen (452 Euro), Remscheid (458 Euro) und Velbert (469 Euro). Die Unterschiede lassen sich nicht allein durch die Bildschirmgröße erklären. In Esslingen liegt die Durchschnittsgröße bei nur 51,6 Zoll, der Preis aber bei über 900 Euro – ein Hinweis auf einen höheren Anteil an Premium-Geräten mit OLED-Technologie oder erweitertem Funktionsumfang.
TV-Miete: In München über 500 Euro im Jahr
Auf Basis des empfohlenen Sitzabstands (1,5-fache Bilddiagonale) lässt sich berechnen, wie viel Wohnfläche ein Fernseher beansprucht. Multipliziert mit dem örtlichen Mietpreis ergibt sich eine rechnerische „TV-Miete“.
In München beansprucht ein durchschnittlicher Fernseher rund 2,3 m². Bei 20,44 Euro pro Quadratmeter ergibt das 557 Euro im Jahr. Es folgen Stuttgart (422 Euro), Frankfurt am Main (414 Euro), Ludwigsburg (394 Euro) und Offenbach am Main (392 Euro). Am günstigsten ist die TV-Fläche in Chemnitz (149 Euro), Dessau-Roßlau (166 Euro) und Magdeburg (187 Euro).
So schnell übersteigen die Mietkosten den Verkaufspreis
In München übersteigen die kumulierten Mietkosten den Kaufpreis bereits nach rund einem Jahr. In Frankfurt sind es 1,36 Jahre, in Stuttgart und Konstanz jeweils 1,41 Jahre. In Chemnitz dagegen erst nach 3,35 Jahren.
Über die Methodik
Grundlage der Auswertung sind die Verkaufsdaten von MediaMarktSaturn aus Online-Bestellungen sowie aus den Märkten in den 100 größten deutschen Städten (Zeitraum: 01.01.2025 – 26.04.2026). Die rechnerische TV-Miete basiert auf dem empfohlenen Sitzabstand (1,5-fache Bilddiagonale) und den durchschnittlichen Mietpreisen pro Quadratmeter (Quelle: ImmoScout24) der jeweiligen Stadt. Die Daten wurden nach bestem Wissen und Gewissen erhoben; ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Unterschiedliche Erfassungsmethoden und Berichtszeiträume können zu Abweichungen führen.